Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Jessica Römhildt, handelnd unter „ROEMIRA“,
- nachfolgend „ROEMIRA“ - und ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen von ROEMIRA richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ROEMIRA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) ROEMIRA erbringt Beratungsleistungen im Bereich Compliance-, Risiko- und Haftungsmanagement.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer individualvertraglichen Vereinbarung.
(3) ROEMIRA schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von ROEMIRA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens ROEMIRA zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ROEMIRA sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) ROEMIRA ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von ROEMIRA.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individualvertraglichen Vereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist ROEMIRA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 6 Leistungsfristen
(1) Vereinbarte Fristen gelten nur, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist.
(2) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige nicht von ROEMIRA zu vertretende Umstände berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung.
§ 7 Haftung
(1) ROEMIRA haftet unbeschränkt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) In Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die jeweils bestehende Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ROEMIRA je Schadensfall.
(4) Die Gesamthaftung aus einem Vertragsverhältnis ist auf die im Versicherungsvertrag vereinbarte Jahreshöchstleistung pro Versicherungsjahr begrenzt.
(5) Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(6) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung sowie Ansprüche Dritter ist - außer in den Fällen des Absatzes 1 - ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ROEMIRA.
§ 8 Verjährung
(1) Schadensersatzansprüche gegen ROEMIRA verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach Entstehung des Anspruchs.
(2) Unberührt bleiben Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(3) Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von ROEMIRA.
(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von ROEMIRA erstellten Konzepte, Berichte, Analysen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von ROEMIRA.
§ 12 Abnahme
(1) Soweit projektbezogene Leistungen geschuldet sind, erfolgt eine Abnahme durch schriftliche Bestätigung oder durch Nutzung der Arbeitsergebnisse.
(2) Gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe schriftlich Mängel rügt.
§ 13 Referenznennung
ROEMIRA ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern dieser dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§ 16 Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
